AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Markus Eichel / markuseicheldesign.com

01. Der Geltungsbereich
01-1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Markus Eichel (im Folgenden
Markus Eichel) mit bzw. gegenüber ihrem Auftraggeber, Kunden und Vertragspartner (im Folgenden kurz„Kunden“).
01-2 Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Auftrages, wenn sie von Markus Eichel ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Beauftragung oder Abnahme der Leistung von Markus Eichel durch den Kunden gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
01-3 Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
01-4 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr.

02. Der Vertragsschluß
02-1 Die Angebote von Markus Eichel verstehen sich stets als freibleibend. Die als „Kostenschätzung“, „Grobkalkulation“ „KVA“ oder in ähnlicher Weise bezeichneten Angebote des Markus Eichel sind unverbindlich.
02-2 Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Markus Eichel zustande, wobei Email ausreichen soll. Durch den Kunden erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn Markus Eichel – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – innerhalb von acht (8) Werktagen nicht schriftlich widerspricht oder ein neues, modifiziertes Angebot an den Kunden macht.
02-3 Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet Markus Eichel nicht für die Richtigkeit und Geeignetheit des Angebotes, es sei denn, die Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit der Unterlagen wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

03. Der Vertragsgegenstand
03-1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen und / oder die Erstellung eines Werkes nach der näheren Beschreibung des Angebots/Auftrags in Verbindung mit diesen Bedingungen sowie ggf. Pflichtenheft und Terminplan. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
03-2 Markus Eichel wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung von Markus Eichel wesentliche Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Derartige Informationen werden von Markus Eichel streng vertraulich behandelt.
03-3 Alle von Markus Eichel erstellten und gegenüber dem Kunden kommunizierten Leistungen/Teilleistungen (insbesondere alle Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen und Abzüge) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen von zehn (10) Arbeitstagen freizugeben. Erfolgt seitens des Kunden in dieser Zeit weder eine Freigabe noch eine ausdrückliche Ablehnung der kommunizierten Leistungen gelten sie als vom Kunden genehmigt.
03-4 Der Kunde wird Markus Eichel unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Markus Eichel von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
03-5 Der Kunde trägt die Kosten des Mehraufwandes, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Markus Eichel wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
03-6 Markus Eichel ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen durch sog. „Erfüllungsgehilfen“ zu substituieren. Eine solche Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.
03-7 Markus Eichel übernimmt keine Garantie dafür, dass es sich bei dem entwickelten Konzept oder Entwurf um eine Neuheit handelt und/oder Schutz- und Eintragungsfähigkeit besitzt.

04. Die Fristen
04-1 Verbindliche Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Markus Eichel bemüht sich nach Kräften, die so vereinbarten Termine einzuhalten.
04-2 Im Fall von unabwendbaren oder unvorhersehbaren Ereignissen – insbesondere Betriebsstörungen bei Subunternehmern, fehlender amtlicher Genehmigungen, höherer Gewalt etc. – wird Markus Eichel von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins entbunden.
04-3 Wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Mitwirkungspflichten – insbesondere der Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen oder bei ausstehenden Freigaben – im Verzug ist, wird der vereinbarte Termin mindestens im Ausmaß des Verzugs verschoben.
04-4 Ist eine Überschreitung des Liefertermins aus entwicklungstechnischen Gründen unbedingt erforderlich, hat Markus Eichel den Kunden unverzüglich hierauf hinzuweisen. Markus Eichel ist sodann berechtigt, den Lieferzeitpunkt in angemessener Weise – höchstens um sechs (6) Wochen – zu überschreiten. Nach Ablauf dieser Zusatzfrist kann der Kunde Markus Eichel in Verzug setzen.
04-5 Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Markus Eichel eine angemessene, mindestens aber vierzehn (14) Tage währende Nachfrist zur Erfüllung gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Markus Eichel.
04-6 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung des Verzugsschadens besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Markus Eichel. Ein solcher Schadensersatz ist – soweit zulässig – beschränkt auf typische und vorhersehbare Verzögerungsschäden.

05. Der Transport
05-1 Soweit die Lieferung von Entwürfen, Modellen und sonstigen Gegenständen geschuldet ist, geschieht dies – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt Markus Eichel den Versand nach eigenem Ermessen in angemessener Verpackung ohne Verantwortung für den billigsten und schnellsten Weg.
05-2 Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist Markus Eichel berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige Transportschäden sind Markus Eichel unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ersatzansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
05-3 Solche Gegenstände oder Unterlagen des Kunden, die zur Leistungserbringung durch Markus Eichel erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von Markus Eichel genannten Ort geliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei und auf Gefahr des Kunden.

06. Die Abnahme
06-1 Jedes Arbeitsergebnis/jede Teilleistung der jeweiligen Leistungsphasen wird gesondert abgenommen. Der Kunde ist angehalten, das Produkt / Projekt in jeder Phase auf seine Richtigkeit zu überprüfen.
06-2 Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn der Aufnahme der darauffolgenden Leistungsphase – unverzüglich nach deren Bekanntmachung – nicht ausdrücklich widersprochen wird. Durch die Abnahme der Ergebnisse einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
06-3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

07. Die Vergütung
07-1 Es gilt grundsätzlich die bei Auftragsvergabe (durch Auftragsangebot und -annahme)  vereinbarte Vergütung. Notwendig werdende Änderungen von Arbeiten/Leistungen (z. B. für Kuriere, Muster, Digitalaufnahmen, Layout-Illustrationen, Farbdrucke, Scans, CD-ROMs, Transfer-Prints, Fremdkosten etc.) werden gesondert berechnet, soweit sie nicht auf Umständen beruhen, die von Markus Eichel zu vertreten sind. Solche Mehrkosten sind höchstens bis zu einem Betrag von 20% des vereinbarten Auftragsvolumens zulässig.
07-2 Markus Eichel ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
07-3 Die auf den Gesamtauftrag bezogenen Preise, welche Gegenstand des Auftrages geworden sind, haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Sollte die Zusammenarbeit oder der Auftrag durch den Kunden vor vollständiger Fertigstellung beendet werden, sind die bis dahin erbrachten Teilleistungen gemäß des tatsächlichen Aufwandes abzurechnen.
07-4 Leistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Auftrags sind und die auf Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter (soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von Markus Eichel sind) werden dem Kunden zusätzlich nach den vereinbarten Vergütungssätzen von Markus Eichel in Rechnung gestellt. Es bedarf hierfür keines zusätzlichen Preisangebots.
07-5 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Markus Eichel ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
07-6 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und / oder abbricht, wird er Markus Eichel – nach Maßgabe der Auftragsbedingungen – alle angefallenen Kosten ersetzen und von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
07-7 Alle Leistungen von Markus Eichel, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Die von Markus Eichel vorgenommenen erforderlichen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für notwendige Reisekosten zu Kundenterminen oder zu Terminen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages seitens von Markus Eichel notwendig sind. Markus Eichel ist hierbei zur Zurückhaltung aufgerufen. Besonders kostenintensive und unübliche Ausgaben sind im Vorwege mit dem Kunden abzustimmen.
07-8 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
07-9 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

08. Die Nutzungsrechte
08-1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der Markus Eichel bzw. seinen Mitarbeitern oder von beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei Markus Eichel. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für den konkrete vertragsgegenständlichen Zweck bzw. das Projekt oder Produkt. Änderungen von Konzepten / Entwürfen usw. darf nur Markus Eichel vornehmen.
08-2 Der Kunde ist zur Nutzung der von Markus Eichel übermittelten Arbeitsergebnisse nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Eine (Weiter-)Verwendung von übergebenen/präsentierten Konzepten, Entwürfen usw., welche vom Auftraggeber nicht ausgewählt werden, ist ausgeschlossen – an diesem Material werden ausdrücklich keine Nutzungsrechte übertragen. Druckvorlagen, Abbildungen, Entwürfe und Negative, die von oder für Markus Eichel hergestellt werden, bleiben Eigentum von Markus Eichel.
08-3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Markus Eichel ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde hat Markus Eichel von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
08-4 Im Falle der vorzeitigen Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Entwürfen / Designs bei Markus Eichel.
07-5 Markus Eichel ist berechtigt, Kopien oder Abbildungen der Arbeitsergebnisse herzustellen und nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation, zu Vortragszwecken sowie der Eigenwerbung (insbesondere auch Online) zu verwenden. Vertraulich übergebene Informationen werden dafür selbstverständlich nicht verwendet.
08-6 Die Nutzungsrechte des Kunden aus dem Auftragsverhältnis sind – soweit nicht anders vereinbart – nur mit vorheriger Zustimmung von Markus Eichel vom Kunden auf Dritte übertragbar und außerhalb der Bundesrepublik verwendbar.
08-7 Das Design (-konzept) oder Elemente hieraus dürfen auf andere Produkte/Konzepte/ Erzeugnisse des Kunden (andere als die vertraglich vereinbarten) nur mit Einverständnis von Markus Eichel übertragen werden. Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel und / oder Produktionsvolumen hinausgehen, bedürfen der zusätzlichen Einwilligung von Markus Eichel. Nur so kann Markus Eichel am zunächst nicht absehbaren, über das Normale hinausgehenden Erfolg seiner Arbeit partizipieren z.B. bei der eigenständigen Ausweitung eines Designs von Markus Eichel durch den Hersteller auf eine Produktfamilie.
08-8 Werden vom Auftraggeber/Kunden/Verwerter Arbeiten von Markus Eichel im Rahmen von eigenwerbungsähnlichen Veröffentlichungen publik gemacht (z.B. Designausstellungen, Veröffentlichung in Fachzeitschriften, redaktionelle Werbung und Artikel, Designjahrbücher, Anmeldungen zu Designpreisen etc.), muß – unabhängig vom Medium – die Urheberschaft von Markus Eichel deutlich gemacht wedren, im mindesten durch die Nennung „markuseicheldesign.com“.

09. Die Vertragsbeendigung
09-1 Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält Markus Eichel die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Eine bereits begonnene Leistungsphase wird – egal ob Sie vollendet wird oder nicht – in voller Höhe des für diese Phase vereinbarten Honorars entlohnt.
09-2 Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistungen von Markus Eichel ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird Markus Eichel nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von seiner Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
09-3 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann Markus Eichel neben dem Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und der vollständigen Bezahlung einer begonnenen Leistungsphase (Zif. 9-1) auch Ersatz für Aufwendungen verlangen, die in Ansehung auf die noch nicht ausgeführten Leistungsphasen bereits getätigt wurden. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines weiteren nachgewiesenen Schadens bleibt Markus Eichel jedoch vorbehalten.
09-4 Markus Eichel ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird. Und soweit berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Markus Eichel weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch Markus Eichel eine taugliche Sicherheit leistet.
10. Die Gewährleistung
10-1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Markus Eichel bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen.
10-2 Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen von Markus Eichel – soweit möglich steht auch die Ersatzlieferung jederzeit offen.
10-3 Der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes für den Kunden sinnlos geworden oder ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
10-4 Markus Eichel kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10-5 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme / Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder Markus Eichel die Feststellung der Mängel erschwert.
10-6 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

11. Die Haftung
11-1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet Markus Eichel nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
11-2 Keine Haftung wird übernommen für mangelhafte Leistungen von Drittanbietern/ Subunternehmern, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von Markus Eichel gegenüber von Markus Eichel beauftragten Dritten verlangen.
11-3 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird.
11-4 Die Haftung für vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden – insbesondere Folgeschäden oder Mangelfolgeschäden – ist ausgeschlossen.
11-5 Soweit Schäden durch die Markus Eichel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 % (höchstens aber EUR 25.000,00) des vereinbarten Entgelts begrenzt.
11-6 Wird Markus Eichel grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt.
11-7 Das Risiko für die rechtlichen Zulässigkeit der beauftragten Tätigkeit oder des erstellten Produkts / Designs sowie für deren Verwendbarkeit wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt Markus Eichel von Ansprüchen Dritter frei, wenn Markus Eichel auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.
11-8 Die vorgenannten Beschränkungen der Haftung gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen von Markus Eichel.

12. Die Unterlagen
12-1 Markus Eichel bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (gleich ob als physisches Original oder auf Datenträger) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt Markus Eichel keine Haftung.
12-2 Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang hiermit erhaltenen Personenbezogenen Daten, gleich ob sie von Markus Eichel selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

13. Die Schlussbestimmungen
13-1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Markus Eichel, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13-2 Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses ist das deutsche Recht entscheidend.
13-3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.